Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Tischler,

am 1. Februar 2023 ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) auf Bundesebene in Kraft getreten. Für den Ausbau der Windenergie an Land sieht die entsprechende Flächenanalyse des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) für Bottrop ein Flächenpotenzial von 3 ha bis 200 ha (fast 300 Fußballfelder im Maximum) vor. In diesem Zusammenhang sind bei den Ausschlusskriterien neue Abstandsregelungen festgelegt worden, die bis auf 500m an Wohnbebauungen heranreichen und damit geringer sind, als bisher üblich. Gemäß des WindBG ist das Land NRW verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 Planaufstellungsbeschlüsse zur Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen nachzuweisen.

Die FDP Ratsgruppe bittet die Verwaltung dazu um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie groß ist das Flächenpotenzial im Sinne des WindBG in Bottrop genau?
  2. War bei der Ermittlung des Flächenpotenzials seitens des LANUV die Stadt Bottrop ebenfalls eingebunden?
  3. Ist bekannt, welche Flächen hier seitens des LANUV als Potenziale erkannt wurden und falls ja, um welche Flächen handelt es sich konkret?
  4. Wie ist die derzeitige Nutzung in Frage kommenden Flächen?
  5. Wie sind die Besitzverhältnisse der in Frage kommenden Flächen?
  6. Ist für die in Frage kommenden Flächen ausreichend Infrastruktur vorhanden (Stromtrassen, Zufahrtswege)?
  7. Für welche dieser in Frage kommenden, kommunalen Flächen existieren heute bereits konkrete anderweitige Planungen seitens der Stadt Bottrop und welche Auswirkungen hat das WindBG auf diese Planungen?
  8. Liegen der Verwaltung Rechtsaussagen dazu vor, ob im Sinne des WindBG  und zur Einhaltung der neuen Abstandsflächen die in Frage kommenden Flächen im öffentlichen Interesse nach Baugesetzbuch enteignet werden können oder an die Grundstückseigner Entschädigungszahlungen zu leisten wären?

 

Falls zu den o.g. Fragen zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden können, bitten wir um Darstellung des entsprechenden Zeitplans und um eine Aussage, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der nächsten 13 Monate eine belastbare Planung vorgelegt werden kann.

Die FDP Ratsgruppe regt an, im Planungsausschuss zeitnah einen entsprechenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen und das Thema in die weitere Beratung zu geben.