Smartphone Bewegungsdaten auswerten?

Weitergabe von Bewegungsdaten – eine in der aktuellen #Corona Krise notwendige und lebensrettende
Maßnahme, oder ein nicht zu akzeptierender Eingriff in die Freiheit des Einzelnen?

Am Beispiel von Südkorea mag man zu dem Schluss kommen, eine solche Maßnahme sei notwendig und geeignet zur Bewältigung der Coronakrise. Aber ist sie tatsächlich erforderlich? Ist sie verhältnismäßig? Wir Bottroper Freie Demokraten haben da Zweifel.

Deutschland und das Land NRW haben in den vergangenen Tagen umfangreiche Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen beschlossen (u.a. Kontaktverbot). Wir meinen: Wir sollten diesen Maßnahmen jetzt erstmal die Chance geben zu zeigen, ob sie nicht schon ausreichend sind. Zudem kann man ja Coronapatienten auf freiwilliger Basis bitten, durch entsprechende Apps anonymisiert Zugriff auf ihre Bewegungsprofile zu geben; solche Apps sind bereits im Ausland im Einsatz. Jeder, der nun sehen will, ob er mit einer infizierten Person Kontakt hatte, könnte auch wiederum freiwillig seine Daten auf einer entsprechenden Webseite freigeben. Es gibt eine Reihe technischer Möglichkeiten, die mit Einwilligung des Einzelnen genutzt werden könnten. Gegebenenfalls muss hier noch kurzfristig eine entsprechende Plattform entwickelt und bereitgestellt werden. Das ist möglich; seien wir kreativ! Für einen Zwang, dass pauschal alle Daten herausgegeben werden müssen, gibt es unserer Auffassung nach derzeit noch keine ausreichende Begründung. Zumindest so lange nicht, wie die anderen Maßnahmen wirken.

Falls ein solches Ermächtigungsgesetz nun dennoch beschlossen würde – der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn scheint ja erst einmal vom Tisch zu sein (s. Tagesschau-Link) – erwarten wir, dass die Regelung eng befristet wird. Ein Zeitraum von 21 Tagen erscheint uns hier akzeptabel. Verlängerungen des Zwangs müssen ebenfalls auf maximal 21 Tage befristet streng auf ihre Erforderlichkeit hin geprüft werden. Auf keinen Fall darf diese Maßnahme am Ende schleichend zu einer Dauerlösung werden, wie beispielsweise die Sektsteuer zum Aufbau der kaiserlichen Marine, die wir heute noch zahlen, obwohl die Schiffe schon vor 100 Jahren untergegangen sind. Weiterhin erwarten wir, dass die Ausrufung einer solchen Notstandstufe mit so weitreichenden Ermächtigungen zu Einschnitten in die Grund- und Freiheitsrechte nicht von der Regierung, sondern vom Parlament beschlossen werden muss, und zwar mit 2/3 Mehrheit. Dies gilt auch für entsprechende Verlängerungen.

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#bleibtgesund #stayathome